Der digitale Nachlass – Was passiert mit meinen Daten nach meinen Tod? | 31. März 2022
„Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass es kein digitales Sondererbrecht gibt“, erklärt David Sommer, Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat unlängst bestätigt, dass auch der digitale Nachlass nach den allgemeinen Regelungen des Erbrechts zu beurteilen ist. „Die digitalen Lebensbereiche lassen sich sachgerecht mit den vorhandenen Normen der ‚analogen‘ Lebenswelt beurteilen“ so Sommer. …
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