Notarkosten

Das Beauftragen eines Notars ist oft gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken. Dies liegt insbesondere daran, dass der Notar neben den Gebühren der Beurkundung keine weiteren Kosten für die Beratung und die Erstellung des Entwurfs der Urkunde erhebt – ganz gleich wie kompliziert und umfangreich die Urkunde ist.

Gebührensystem

Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach einem gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegten sozialen Gebührensystem, das sich ausschließlich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit richtet. Der Gesetzgeber hat sich für dieses Gebührensystem entschieden, weil es den Beteiligten eine Reihe von Vorteilen bietet:
  • Da sich die Kosten nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Geschäfts bemessen, ist auch bei Angelegenheiten mit geringem Geschäftswert sichergestellt, dass die Notarkosten nicht außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert des Rechtsgeschäftes stehen.
  • Da es nicht auf die Komplexität und den Umfang einer Angelegenheit oder auf die vom Notar aufgewandte Arbeitszeit ankommt, kann Ihnen Ihr Notar schon vor der Beauftragung die endgültigen Kosten einer geplanten Beurkundung mitteilen. Die Notarkosten sind daher transparent und berechenbar.
  • Die Beratung und der Entwurf der Urkunde sind mit der Gebühr für die Beurkundung abgegolten, unabhängig davon, wie kompliziert oder beratungsintensiv eine Angelegenheit ist.
  • Die gleiche Leistung kostet bei jedem Notar das Gleiche. Der Notar darf weder höhere noch niedrigere Gebühren als die gesetzlich festgesetzten in Rechnung stellen.
  • Die Richtigkeit der Kostenrechnungen des Notars wird regelmäßig staatlich überprüft.

Über die zu erwartenden Kosten gibt Ihnen Ihr Notar gerne Auskunft – zögern Sie nicht, uns vor der Beurkundung hierauf anzusprechen.