Herzlich Willkommen –
Ihre Notare in Altötting

Wir begrüßen Sie herzlich auf unserer Homepage und bedanken uns für Ihr Interesse an unserer Notarkanzlei in Altötting.

Notare bieten fachkundige Dienstleistung in allen notariellen Tätigkeitsgebieten. Unser Anspruch ist, Sie individuell zu beraten und maßgeschneiderte Lösungen für Sie zu entwickeln. Als Träger eines öffentlichen Amtes sind wir dabei zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet.

Planen Sie beispielsweise den Erwerb oder die Überlassung einer Immobilie, die Aufteilung eines Grundstücks, die Regelung Ihrer Angelegenheiten von Todes wegen, die Gestaltung Ihres Ehevertrages, die Verfassung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, die Gründung, Umstrukturierung oder Veräußerung Ihres Unternehmens, so stehen wir und unser Team Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

Dr.-Hiemer-Str. 4
84503 Altötting
Tel.: 08671-957990
Fax: 08671-4066
E-Mail: info@notare-altoetting.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag8:30 – 12:30
13:30 – 17:00

Beurkundungen nach Vereinbarung

Hier finden Sie uns

Aktuelles der Notare Bayern

22.05.2026

Hauskauf als Familie oder Paar: Wann eine GbR sinnvoll sein kann

Kaufen Paare, Geschwister oder Eltern und Kinder gemeinsam eine Immobilie, stellt sich nicht nur die Frage, wem welcher Anteil gehört. Wichtig ist auch: Wer zahlt wie viel? Was passiert bei Trennung, Tod oder späterer Übertragung auf die nächste Generation? Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, kann in solchen Fällen eine flexible Gestaltung ermöglichen – sollte aber sorgfältig geplant werden. Notarinnen und Notare sind dabei kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner.

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30.04.2026

Beurkundung oder Beglaubigung?

Notarinnen und Notare beurkunden und beglaubigen. Was aber ist der Unterschied? Häufig werden die Begriffe durcheinandergeworfen oder gleichgesetzt, dabei handelt es sich um völlig unterschiedliche Tätigkeiten. Während die Beurkundung für bedeutsame Rechtsgeschäfte vorgeschrieben und hier notarielle Beratung inklusive ist, wird bei einer Unterschriftsbeglaubigung grundsätzlich nur die Identität des Unterschreibenden bestätigt.

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05.03.2026

Was gehört zu den Aufgaben eines Notars?

Der Kauf eines Eigenheims, die Errichtung eines Ehevertrags, der Adoptionsantrag – manche Rechtsgeschäfte sind so wichtig, dass das Gesetz eine notarielle Beurkundung vorschreibt. Doch wie ist der Weg zur Urkunde? Was passiert „hinter den Kulissen“, wenn alle unterschrieben haben? Notarinnen und Notare beraten und unterstützen von der ersten Idee bis zur Umsetzung.

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Quelle: Landesnotarkammer Bayern – notare.bayern.de