Neues Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften | 10.02.2023
Bares ist nicht (mehr) Wahres Kurz vor Jahreswechsel hat der Gesetzgeber das bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften beschlossen. Dieses gilt ab dem 1. April 2023 sowohl beim Kauf und Tausch von Immobilien als auch beim Erwerb von Anteilen an Gesellschaften mit Immobilienvermögen. „Nach der Neuregelung ist es künftig bei Immobiliengeschäften verboten, …
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