Geplante Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner nur befristet – Vorsorgevollmacht umso wichtiger
Die für 2023 geplante Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts bringt viele Änderungen im Kindschafts-, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht mit sich. Vollkommen neu ist das sogenannte „Notvertretungsrecht“ für Ehegatten und Lebenspartner: Erleidet beispielsweise ein Ehegatte einen Unfall oder wird er plötzlich schwer krank, wie bei einem Herzinfarkt, und kann infolgedessen nicht mehr selbst entscheiden, kann ihn …